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Vergütung

"Meine Tätigkeit ist des Geldes wert."

Im Regelfall wird die Vergütung für meine Tätigkeit nach der im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelten Höhe berechnet. Dieses Gesetz sieht für einzelne anwaltliche Tätigkeiten bestimmte Gebühren vor, deren Höhe von dem Streitwert abhängig ist, d.h. von dem Wert, um den es in Ihrem Fall geht. Handelt es sich um Rahmengebühren, so sind Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit maßgebend.

In manchen Fällen, z.B. im Kautelarrecht, bei gestalterischen Leistungen wie Vertragserstellung, wo es nicht auf den Streitwert ankommt, empfiehlt sich der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung, in welcher die Vergütungshöhe individuell und klar geregelt wird. Sie kann entweder auf Honorarbasis erfolgen (Vergütung für die ganze Tätigkeit) oder nach den Stundensätzen (hier verlange ich ab 150 €/St zzgl. MwSt) abgerechnet werden.

Wenn Sie einen Prozess gewinnen, muss der unterlegene Gegner meistens eine Kostenerstattung vornehmen, Ihnen also alle entstandenen Kosten ersetzen. Andererseits sind Sie verpflichtet die gesamten Rechtsstreitskosten zu tragen, falls Sie den Prozess verlieren. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, wie z.B. im Arbeitsrechtsverfahren, wo jede Partei Ihre Anwaltskosten selbst trägt. In manchen anderen Fällen sind nicht alle Kosten erstattungsfähig.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, so setze ich mich mit ihr in Verbindung und erstatte die Kostendeckungsanfrage. Für diese Tätigkeit fällt grundsätzlich keine zusätzliche Vergütung an. Man muss jedoch berücksichtigen, dass der Versicherungsschutz nicht alle denkbaren Streitigkeiten umfasst bzw., dass die Kosten u.U. nicht in vollem Umfang übernommen werden. Deshalb sollte sich die Rechtsschutzfrage gleich zu Beginn der Tätigkeit geklärt werden.

Auch die Personen mit bescheidenen Einkommen können in Schwierigkeiten geraten und den Rechtsschutz brauchen. Für diese Fälle besteht die Möglichkeit der Stellung eines Prozesskostenhilfeantrags oder Beantragung der staatlichen Beratungs- bzw. Verfahrenshilfe. Die Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Vorgehen nicht mutwillig ist und eine gewisse Wahrscheinlichkeit für ein Obsiegen im Rechtsstreit gegeben ist. Wenden Sie sich an mich, ich werde Sie bei Antragstellung unterstützen. Auch wenn dieser Antrag abgelehnt wird, sollten wir Ihre Lage besprechen. In Frage der Vergütung bin ich bereit Ihnen entgegen zu kommen (Vereinbarung der Ratenzahlung, flexibles Vergütungssystem, Teilerlass), falls Sie bedürftig sind.

Sprechen Sie mit mir über Ihre Probleme, gemeinsam werden wir einen Lösungsweg finden.

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